ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB


1. Geltungsbereich


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Bernhard Wangler,

im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und seinem Kunden.


1.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.


1.3. Die AGB gelten sowohl für Einzelaufträge als auch für Rahmenverträge.


1.4. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern abgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, als Unternehmer im Sinne des UGB zu handeln und den Auftrag im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu erteilen.




2. Leistungen des Auftragnehmers


2.1. Der Auftragnehmer bietet Leistungen in den Bereichen:

  •  Medienproduktion, einschließlich Nachrichten, Reportagen und Dokumentationen.

  •  Musikproduktionen und Bühnenauftritte.

  •  Social-Media-Management und Content-Erstellung.

  •  Unterhaltungskonzepte, wie z. B. Zaubershows, Eventprogramme und kreative Inszenierungen.

  •  Entwicklung und Durchführung individueller Kommunikationslösungen.


2.2. Der genaue Leistungsumfang wird in individuellen Verträgen oder Angeboten festgelegt.


2.3. Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.




3. Vertragsabschluss


3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.


3.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch die Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.


3.3. Nebenabreden und Vertragsänderungen sollen aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden. Individuelle Abreden bleiben unberührt.



4. Preise und Zahlungsbedingungen


4.1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


4.2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.


4.3. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.


4.4. Kosten für Zusatzleistungen oder unvorhergesehene Änderungen werden gesondert in Rechnung gestellt.




5. Pflichten des Kunden


5.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


5.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.


5.3. Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Zuarbeit gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.


5.4. Nach vollständigem und erfolgreichem Abschluss des Auftrags ist der Auftragnehmer berechtigt, den Firmennamen, den Firmenwortlaut sowie das Firmenlogo des Auftraggebers zu Zwecken der Eigenwerbung und Referenzdarstellung im Rahmen von Punkt 7.5 und 7.6 zu verwenden.




6. Haftung


6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


6.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


6.3. Die Haftungsbeschränkungen gemäß den Punkten 6.1 und 6.2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


6.4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


6.5. Der Kunde hält den Auftragnehmer hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, soweit diese aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten resultieren.




7. Urheberrechte


7.1. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Werke und Inhalte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Urheberrechte verbleiben uneingeschränkt beim Auftragnehmer.


7.2. Der Kunde erwirbt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars die im jeweiligen Vertrag oder Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.


7.3. Nutzungsrechte

Sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wird, erhält der Kunde für den vereinbarten Zweck und im Rahmen dieser Bestimmungen ein ausschließliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Leistungen.Die zeitliche Nutzung richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.



Die Nutzungsdauer richtet sich nach der Art der Verwendung (A oder B):


A: Organische Nutzung

(insbesondere Website, Social Media, eigene Plattformen) ist zeitlich unbeschränkt zulässig.


B: Jegliche Nutzung zu Werbezwecken (Ads)

erfolgt auf Basis einer separaten, kostenpflichtigen Lizenz und ist auf zwei Jahre ab Abnahme beschränkt. Nach Ablauf ist eine weitere Nutzung nur mit gesonderter Lizenzvereinbarung zulässig.

Als Werbezwecke (Ads) gelten sämtliche Nutzungen, bei denen direkt oder indirekt Budget eingesetzt wird, um Reichweite, Sichtbarkeit oder Interaktionen zu erhöhen (z. B. Social Media Ads, Google Ads, YouTube Ads, TV, Kino, Streaming, Display-Werbung, bezahlte Kooperationen).

Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die erstellten Leistungen eigenständig gegenüber Dritten zu vermarkten oder wirtschaftlich zu verwerten.

Eine Nutzung zu Eigenwerbungszwecken (z. B. Portfolio, Website, Präsentationen) ist dem Auftragnehmer erlaubt, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden. Abweichende Regelungen können jederzeit im Einzelvertrag vereinbart werden.

Die konkrete Ausgestaltung der Lizenz, insbesondere Dauer, Umfang und Vergütung, wird im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag geregelt.


7.4. Eine Bearbeitung oder Veränderung der vom Auftragnehmer erstellten Leistungen ist im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte grundsätzlich unzulässig. Ausgenommen sind ausschließlich technisch notwendige Anpassungen an Formate und Plattformen, insbesondere Formatumwandlungen, rein plattformbedingte Kürzungen sowie Untertitel, sofern dadurch weder der inhaltliche Charakter noch die Aussage des Werkes verändert werden.


Darüberhinausgehende Änderungen, insbesondere inhaltliche, gestalterische oder konzeptionelle Anpassungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


Die Zustimmung zu solchen Änderungen ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand oder wird im Einzelfall gesondert vereinbart und entsprechend vergütet.


7.5. Eigenwerbung / Referenznutzung

Unabhängig von der Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Werke und Inhalte – auch auszugsweise – zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu Zwecken der Eigenwerbung, Referenzdarstellung und Selbstdarstellung zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Nutzung auf eigenen Webseiten, in Online-Portfolios, auf Social-Media-Kanälen, in Präsentationen, Showreels, Angebotsunterlagen sowie vergleichbaren Werbe- und Kommunikationsmedien.

Dies gilt, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen oder im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


7.6. Nutzung von Kundenlogos zu Referenz- und Werbezwecken

Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, den Firmennamen, den Firmenwortlaut sowie das Firmenlogo des Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung, Referenzdarstellung und Selbstdarstellung zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf Webseiten, in Online-Portfolios, auf Social-Media-Kanälen, in Präsentationen, Showreels, Angebotsunterlagen sowie in sonstigen analogen und digitalen Werbe- und Kommunikationsmedien.

Dies gilt, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen oder im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.



8. Vertraulichkeit


8.1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, nicht an Dritte weiterzugeben.


8.2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.




9. Kündigung


9.1. Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenverträgen kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.


9.2. Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.


9.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung wesentlich verletzt.


9.4. Im Falle einer Kündigung oder Vertragsauflösung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, sind bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Vorbereitungs-, Personal- und Materialkosten vollständig zu vergüten.




10. Einsatz von Dritten und Stornierung


10.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte (z. B. freie Mitarbeiter, Subunternehmer) einzusetzen.


10.2. Der Auftragnehmer bleibt auch bei der Einbeziehung Dritter alleiniger Vertragspartner des Kunden.


10.3. Der Kunde wird über den Einsatz von Dritten nur informiert, wenn dies für die Vertragsabwicklung relevant ist.


10.4. Bei der Nutzung von Abrufdiensten oder Social-Media-Plattformen mit Abruffunktion (z. B. YouTube, Instagram, TikTok) gelten für die Veröffentlichung ausschließlich die jeweils aktuellen Richtlinien und Nutzungsbedingungen der betreffenden Plattform. Eine fristgerechte Veröffentlichung gilt mit dem erfolgreichen Hochladen der Inhalte als erfolgt. Verzögerungen, Einschränkungen oder Nichtveröffentlichungen, die durch Maßnahmen der Plattformen selbst (z. B. rechtliche Prüfungen, automatische Prüfprozesse oder interne Freigabeverfahren) verursacht werden, liegen außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers und begründen keinen Vertragsbruch.




11. Stornierung


11.1. Eine Stornierung vereinbarter Leistungen ist nur schriftlich möglich.


11.2. Bei einer Stornierung bis zu 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsdatum werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.


11.3. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungsdatum, wird der gesamte Leistungsbetrag (100 %) in Rechnung gestellt.


11.4. Bereits angefallene Materialkosten oder nicht stornierbare Auslagen sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt vom Kunden zu tragen.


11.5. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen Leistungen zu verschieben oder abzusagen.




12. Abnahme und Korrekturen


12.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe, zu prüfen und entweder schriftlich per Mail abzunehmen oder innerhalb dieser Frist schriftlich begründete Mängel mitzuteilen.


12.2. Erfolgt innerhalb der in Punkt 12.1 genannten Frist keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Leistung als ordnungsgemäß abgenommen.


12.3. Im vereinbarten Leistungsumfang sind maximal zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern diese technisch und inhaltlich zumutbar sind und sich ausschließlich auf das ursprünglich vereinbarte Konzept beziehen.


12.4. Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder auf nachträglichen Konzeptänderungen, zusätzlichen Anforderungen oder verspäteten Änderungswünschen des Kunden beruhen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.


12.5. Rein subjektive Geschmacksurteile, persönliche Vorlieben oder ästhetische Änderungswünsche stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Preisminderung.




13. Schlussbestimmungen


13.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.


13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Firmensitz des Auftragnehmers.


13.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



Stand: März 2026

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